Diese Änderungen stehen im Einklang mit dem neuen Bürokratieentlastungsgesetz, das darauf abzielt, den bürokratischen Aufwand für Unternehmen und Bürger zu reduzieren. Das Gesetz sieht unter anderem vor, dass Formerfordernisse im Zivilrecht abgesenkt und Aufbewahrungspflichten verkürzt werden.