Nutzungsgebühren
Stand 01.01.2025
Nutzungsgebühren Plattform „flextimeHUB“
der Flexhub IT Solutions GmbH,
Stubenwald-Allee 21a,
64625 Bensheim
Die nachfolgende Übersicht zeigt die jeweils für die von Ihnen wahrgenommene Rolle entstehenden Kosten auf. Dabei wird zwischen den unter den Punkten 1 und 2 genannten Rollen unterschieden. Diese Unterscheidung basiert darauf, ob Sie Leistungen und/oder Personal beziehen bzw. benötigen oder diese bereitstellen können. Bitte beachten Sie, dass die Kosten nur bei Nutzung der Plattform anfallen.
Alle genannten Preise, sofern nicht anders vermerkt, sind monatlich fällig und werden automatisiert durch die Plattform erfasst.
1. Personaldienstleister/Verleiher/Auftragnehmer

2. Personalentleiher/Entleiher/Auftraggeber

Nutzungsabhängige Rabattierung
* Die genannte Pauschale verringert sich mit zunehmender Nutzung bzw. gebuchten und über die Plattform abgerechneten Arbeitsstunden auf Basis der erfassten Leistungen aus dem Vormonat, des Personaldienstleisters/Verleiher/Auftragnehmer, entsprechend der folgenden Staffelung:

Beispiel: Im Monat Juli haben Ihre überlassenen Mitarbeiter 25.000 Arbeitsstunden geleistet, welche durch die Entleiherfirmen erfasst wurden, sofern Sie keine Leistung von mehr als 2000h im Vormonat erbracht haben, wird für die Leistung aus Juli eine Pauschale in Höhe von 25.000€ fällig. Im Folgemonat leisten Ihre Mitarbeiter 32.000h, durch die nutzungsabhängige Rabattierung aus dem Vormonat, erhalten Sie auf die geleisteten Arbeitsstunden einen Nachlass von 40% und zahlen somit nur 18.000€ Vermittlungspauschale.
**die FlexHUB IT Solutions GmbH, behält sich vor, die Preise zu Marketingzwecken für Neukunden zeitlich begrenzt anzupassen. Bestandskunden haben, sofern nicht anders beschrieben, kein Anrecht auf Inanspruchnahme der Aktionspreise bzw. Teilnahme an den Aktionen. **bei einseitiger Anforderung, die entstehenden Kosten sind durch den Anforderer zu tragen. Wird die digitale Unterschrift der Verträge durch beide Vertragsparteien gefordert, so werden die Kosten geteilt. Auch fällig bei Stornierung, sobald durch eine Vertragspartei unterschrieben wurde. Bei Stornierung des Vertrags werden die Kosten durch den die Stornierung auslösenden Vertragspartner getragen.